Das Schießen für Kinder und Jugendliche ist jeden Mittwoch und Dienstag ab 17 Uhr. Auch die jüngsten können bei uns mit einem Lichtpunktgewehr schießen lernen.
Wir haben folgende Schießstände...
[ ] 50m geschlossener Kleinkaliber Stand (bis 200 Joule), das ganze Jahr nutzbar (Nur Jugendliche ab 14 Jahre mit Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten)
[ ] 25m geschlossener Großkaliber KW Stand (bis 1500 Joule), das ganze Jahr nutzbar (Nur Volljährigkeit!)
[ ] 10m geschlossener Luftgewehr Stand, das ganze Jahr nutzbar
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
-Für Lichtpunktgewehr ohne Altersbeschränkung
-ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
-ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.
!Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.!
Das Schießen für Kinder und Jugendliche ist jeden Mittwoch und Dienstag ab 17 Uhr. Auch die jüngsten können bei uns mit einem Lichtpunktgewehr schießen lernen. Wir haben folgende Schießstände... [ ] 50m geschlossener Kleinkaliber Stand (bis 200 Joule), das ganze Jahr nutzbar (Nur Jugendliche ab 14 Jahre mit Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten) [ ] 25m geschlossener Großkaliber KW Stand (bis 1500 Joule), das ganze Jahr nutzbar (Nur Volljährigkeit!) [ ] 10m geschlossener Luftgewehr Stand, das ganze Jahr nutzbar Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden: -Für Lichtpunktgewehr ohne Altersbeschränkung -ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen -ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner. !Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.!
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